Fachkräftemangel als Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland?
Der Fachkräftemangel ist in Deutschland angekommen. Viele Unternehmen haben Schwierigkeiten, qualifizierte Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Es ist mittlerweile das Tagesthema. Unternehmen, Verbände, Medien, Politik – sie alle diskutieren, wie Lösungen herbeizuführen sind, um dem Mangel entgegenzuwirken. Im Ergebnis wird eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland erkannt. Beleg hierfür: Vielerorts bestimmt der Fachkräftemangel bereits den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern und nimmt so auch Einfluss auf Unternehmensergebnisse. Beispiele:
- KiTas bleiben mangels Erzieherinnen und Erziehern partiell oder ganz geschlossen. Eltern müssen kurzfristig Lösungen für die Betreuung herbeiführen. Beruf und Familie sind auf diese Weise – vor allem für Alleinerziehende – schwer zu vereinbaren. Die Arbeitsproduktivität und Unternehmensleistungen schwinden.
- OPs werden mangels Pflegepersonals verschoben. Patienten, die über Wochen ungeduldig auf ihren Eingriff warten, müssen sich nun auf einen neuen Termin vertrösten lassen. Kranken- und Heilzeiten verlängern, Arbeitszeiten verkürzen sich.
- Stundenlange Warteschlangen an den Flughäfen entstehen mangels Kontroll- und Abfertigungspersonal. Insbesondere für Reisende mit Kleinkindern werden die Reisestrapazen unerträglich. Die Qualität und Reiselust sinken.
- Handwerkliche Berufe wie Elektriker, Installateure und Schreiner sehen sich ebenfalls mit einem ernsthaften Engpass an qualifiziertem Personal konfrontiert. Dadurch kommt es zu längeren Wartezeiten für Reparaturen und Umbauten, was sowohl private Haushalte als auch Unternehmen betrifft.
Die Liste an Beispielen ließe sich beliebig fortführen. Das eigentlich Schlimme an dieser Situation: Es ist zu befürchten, dass es lediglich die Anfänge sind und mit dem Verlauf der Jahre eine Verschärfung der Lage eintreten wird. Die internationale Fachkräftegewinnung rückt für alle Stakeholder – nachvollziehbarerweise insbesondere für die Unternehmen in den Mittelpunkt. Wie und wo qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden können, ist die eine Frage. Die Frage, die unmittelbar anknüpft: Wie gestaltet sich der Prozess der Einreise für Fachkräfte aus Drittstaaten? Das 2020 verabschiedete Fachkräfteeinwanderungs-gesetz [Quelle] bietet mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine interessante und, wie wir finden, bemerkenswerte Lösung an. Dieses Verfahren ermöglicht es deutschen Unternehmen qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten beschleunigt – und dadurch schneller als andere Verfahren – einzustellen.
Zu unterscheiden ist zwischen reglementierten (z.B. Berufe des medizinischen Sektors, wie Ärzte, Krankenschwestern und Pflegekräfte) und nicht-reglementierten Berufen (z.B. Mechatroniker, Elektriker, Mechaniker etc.). Wir erklären im heutigen Beitrag, wie das beschleunigte Fachkräfteverfahren für nichtreglementierte Berufe funktioniert.
Wie läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren ab?
In der Regel ist die Arbeitskraft Antragssteller von Einreiseverfahren. Beim beschleunigten Fachkräfteverfahren rückt der Arbeitgeber in den Mittelpunkt und lässt sich initial durch die Arbeitskraft bevollmächtigen. In der Folge schließen nun Arbeitgeber und Ausländerbehörde eine Vereinbarung ab und führen das Verfahren gemeinsam durch. Die Schritte im Einzelnen:
- Bevollmächtigung
Der Arbeitgeber wird durch die ausländische Arbeitskraft bevollmächtigt, das beschleunigte Fachkräfteverfahren einzuleiten. Für arbeitgebende Unternehmen interessant: Auch sie können einen Dritten, z.B. die New Start Germany, unterbevollmächtigen, um das Verfahren in deren Namen durchzuführen. Sämtliche Vollmacht-Muster stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Ausländerbehörde
Der bevollmächtigte Arbeitgeber und die zuständige Ausländerbehörde schließen eine Vereinbarung über die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Die Vereinbarung legt Fristen, Inhalte sowie Rechte und Pflichten der Parteien fest. Fortan agiert die Ausländerbehörde als zentraler Ansprechpartner und Mittler zwischen den beteiligten Akteuren. Eine Mustervereinbarung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. - Einreichung der Unterlagen
Der Aufwand für das Zusammentragen der benötigten Unterlagen ist nicht zu unterschätzen und sollte verantwortungsvoll und zeitlich angemessen geplant und durchgeführt werden. Diese Unterlagen dienen als Entscheidungsgrundlage für die zu erteilenden Bescheide. Abschließend reicht der Arbeitgeber die erforderlichen Dokumente bei der Ausländerbehörde ein. - Anerkennungsverfahren
In diesem Schritt gilt es, die ausländischen Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Ausländerbehörde leitet das Anerkennungsverfahren bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ein. - Zustimmung BA
Nach erfolgter Anerkennung holt die Ausländerbehörde die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein. - Vorabzustimmung der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde stellt eine Vorabzustimmung aus und leitet diese an den Vereinbarungspartner, den Arbeitgeber, weiter. Dieser wiederum leitet das Dokument an die Arbeitskraft weiter. - Visumsbeantragung
Die Arbeitskraft kann nun, unter Vorlage der Vorabzustimmung, bei der in ihrem Land zuständigen Auslandvertretung einen beschleunigten Termin zur Visumsantragsstellung vereinbaren.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Grundsätzlich sind folgende Punkte maßgeblich:
- Die Arbeitskraft verfügt über einen im Ausstellungsland staatlich anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss.
- Der Arbeitgeber unterbreitet der Arbeitskraft ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
Welche Unterlagen müssen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren vorliegen?
Wie bereits vorangehend erwähnt, ist die Qualität der Unterlagen ein Schlüssel zum Erfolg. Wir als New Start Germany haben ausreichende Erfahrungswerte und setzen bereits an diesem Punkt konzentriert und zeiteffizient an. Folgende Unterlagen sind nebst (wo notwendig) deutscher Übersetzungen bereitzustellen:
- Vollmacht der Arbeitskraft und ggf. Untervollmacht des Unternehmens
- Kopie des Reisepasses der Arbeitskraft
- Nachweise über Hochschul- oder Berufsabschluss
- Lebenslauf – tabellarisch und lückenlos
- Arbeitszeugnisse
- Ggf. weitere Qualifikationsnachweise
- Erklärung der Arbeitskraft, dass bisher weder Parallel-Verfahren noch Anerkennungsanträge gestellt wurden
Welche Verfahrenskosten entstehen?
Die Gebühren für das beschleunigte Fachkräfteverfahren betragen einmalig EUR 411,00, welche von der Arbeitskraft zu tragen sind. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen kommen hinzu.
Welchen zeitlichen Vorteil verschafft das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Das Verfahren ist deswegen interessant, weil es durch gesetzliche Fristen geregelt ist. Dieses bringt enorme Planungssicherheiten mit sich – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
- Anerkennung –> max. zwei Monate ab Eingang der vollständigen Unterlagen
- Zustimmung BA –> max. sieben Tage
- Termin zur Visumsbeantragung –> wird innerhalb von drei Wochen erteilt
- Visumsentscheidung –> wird innerhalb von drei Wochen nach dem Termin mitgeteilt
Die Gesamtdauer beträgt somit vier Monate. Es gilt, durch gute und gezielte Vorbereitungen diese Dauer positiv zu beeinflussen und entsprechend zu verkürzen.
Wie kann New Start Germany Ihnen helfen?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist zweifelsfrei eine hochinteressante Option für deutsche Unternehmen, um dem Fachkräftemangel proaktiv entgegenzuwirken. Durch feste Ansprechpartner, klare Abläufe und geregelte Fristen, können qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland planungssicher und unkompliziert eingestellt werden.
Möchten auch Sie mehr über Wege der internationalen Fachkräftegewinnung erfahren? Gerne stehen wir Ihnen mit unseren zahlreichen Erfahrungswerten für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jetzt und erfahren Sie, wie wir Sie und Ihr Unternehmen unkompliziert bei der Gewinnung qualifizierter Arbeitskräfte aus dem Ausland unterstützen können. Wir freuen uns auf Sie!