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27. Juni 2024

Die Westbalkanregelung

Die Entfristung der Westbalkanregelung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Eine nachhaltige Lösung für den deutschen Arbeitsmarkt

Seit ihrer Einführung hat die Westbalkanregelung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) eine bedeutende Rolle bei der Steuerung der Arbeitsmigration nach Deutschland gespielt. Diese Regelung wurde geschaffen, um den Arbeitsmarkt zu unterstützen und qualifizierten Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Doch was genau steckt hinter dieser Regelung und wie wirkt sie sich aktuell aus?

Hintergrund der Westbalkanregelung

Die Westbalkanregelung wurde erstmals im Jahr 2016 eingeführt und sollte ursprünglich bis Ende 2020 gelten. Aufgrund ihres Erfolgs und der anhaltenden Nachfrage nach Arbeitskräften wurde sie vom 01.01.2021 bis Ende 2023 verlängert. Die kontinuierliche Notwendigkeit und der Erfolg dieser Regelung führten jedoch zu einer bedeutenden Entscheidung: Die Westbalkanregelung wurde entfristet und auf eine jährliche Obergrenze von 50.000 Zustimmungen angehoben.

Wesentliche Inhalte der Regelung

Die Westbalkanregelung erlaubt es Bürgern aus den genannten Staaten, in Deutschland eine Arbeit aufzunehmen, auch wenn sie keine formale Berufsausbildung oder akademischen Abschluss vorweisen können. Die Voraussetzungen sind dabei relativ einfach gestaltet, um den Zugang zum Arbeitsmarkt möglichst unbürokratisch zu halten:

  1. Arbeitsvertrag: Ein konkretes Arbeitsplatzangebot in Deutschland ist erforderlich. Der Arbeitsvertrag muss die üblichen Standards des deutschen Arbeitsrechts erfüllen.
  2. Positivliste der Bundesagentur für Arbeit: Die Stellen müssen nicht zwingend auf der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (BA) stehen, was bedeutet, dass auch in Berufen gearbeitet werden kann, die nicht als Mangelberufe definiert sind.
  3. Vorrangprüfung: Es gibt keine Vorrangprüfung mehr, was bedeutet, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr prüfen muss, ob ein inländischer oder EU-Arbeitnehmer für die Stelle zur Verfügung steht.
  4. Kontingente: Mit der neuen Regelung wurde das jährliche Kontingent für Visa auf 50.000 erhöht. Dies soll die Verwaltungskapazitäten entlasten und mehr Menschen die Möglichkeit geben, in Deutschland zu arbeiten.

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen

Mit der Entfristung und der Erhöhung des Kontingents auf 50.000 Zustimmungen jährlich wurde eine wichtige Brücke für Arbeitskräfte aus dem Westbalkan geschaffen. Diese Regelung hat sich insbesondere in Branchen mit akutem Fachkräftemangel, wie dem Baugewerbe, der Pflege und dem Gastgewerbe, bewährt. Dennoch gibt es einige Herausforderungen:

  • Bürokratische Hürden: Trotz der vereinfachten Regelungen klagen viele Antragsteller über lange Wartezeiten bei der Visa-Erteilung und teilweise komplexe bürokratische Prozesse.
  • Integration: Die Integration der Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt und die Gesellschaft bleibt eine Herausforderung. Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede können den Eingliederungsprozess erschweren.
  • Qualifikationsanpassung: Viele Arbeitskräfte benötigen zusätzliche Schulungen und Qualifikationsanpassungen, um den Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.

Fazit

Die Entfristung der Westbalkanregelung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und die Erhöhung der jährlichen Zustimmungen auf 50.000 stellen eine nachhaltige Lösung zur Unterstützung des deutschen Arbeitsmarktes dar. Sie ermöglicht es Deutschland, den Bedarf an Arbeitskräften in verschiedenen Sektoren zu decken und bietet gleichzeitig Menschen aus den Westbalkanstaaten eine langfristige Perspektive.

Mit diesen Anpassungen zeigt sich, dass gezielte Migrationspolitik positiv auf den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wirken kann. Die erfolgreiche Integration und Qualifikationsanpassung der Arbeitskräfte bleibt weiterhin eine zentrale Aufgabe, um die Vorteile dieser Regelung voll ausschöpfen zu können. Die Westbalkanregelung hat somit das Potenzial, nicht nur kurzfristige Engpässe zu beheben, sondern auch einen langfristigen Beitrag zur Stabilität und Prosperität des deutschen Arbeitsmarktes zu leisten.

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